Wer bekommt finanzielle Unterstützung vom SRK?
Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK unterstützt Menschen, die durch ein Lebensereignis (z.B. Krankheit, Trennung, Arbeitsplatzverlust) mit ausserordentlichen Kosten konfrontiert sind oder plötzlich weniger Einkommen erzielen und dadurch in eine finanzielle Notlage geraten. Die finanzielle Unterstützung soll zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation der Hilfesuchenden führen und kann nur gewährt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Sind Sie bereits im AHV-Alter? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an die Pro Senectute. Beziehen Sie bereits eine IV-Rente? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an Pro Infirmis.
Wie hoch ist der Unterstützungsbeitrag?
Der Unterstützungsbeitrag wird individuell festgelegt, beträgt jedoch maximal CHF 1'000 pro Haushalt. Wird ein Beitrag gewährt, kann frühestens zwei Jahre nach Auszahlung ein erneutes Gesuch für den gleichen Haushalt eingereicht werden. Die Überbrückungshilfe ist nicht als Dauerunterstützung, sondern für Notlagen gedacht. Sie wird nur gewährt, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Wie kann ich finanzielle Überbrückungshilfe beantragen?
Sozialfachstellen oder Privatpersonen können mittels Gesuchformular einen Antrag für Überbrückungshilfe bei uns stellen. Das vollständig ausgefüllte Gesuchformular mit allen benötigten Beilagen bitte an beratung@srk-sg.ch schicken.