Wer bekommt finanzielle Unterstützung vom SRK?
Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK unterstützt Menschen, in deren Leben ein Ereignis (zum Beispiel Krankheit, Trennung, Jobverlust) eingetreten ist, das ausserordentliche Kosten verursacht oder die Einnahmen plötzlich schmälert, sodass sie in eine finanzielle Notsituation geraten. Die finanzielle Unterstützung soll bei den Hilfesuchenden zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation führen und kann nur gewährt werden, wenn alle andern Möglichkeiten ausgeschöpft sind
Wie hoch ist der Unterstützungsbeitrag?
Der Unterstützungsbeitrag wird individuell festgelegt, beträgt jedoch maximal CHF 1'000 pro Haushalt. Wird ein Beitrag gewährt, kann frühestens zwei Jahre nach Auszahlung ein erneutes Gesuch für den gleichen Haushalt eingereicht werden. Die Überbrückungshilfe ist nicht als Dauerunterstützung, sondern für Notlagen gedacht. Sie wird nur gewährt, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Wie kann ich finanzielle Überbrückungshilfe beantragen?
Wir können nur auf Gesuche eintreten, die über einen öffentlichen oder privaten Sozialdienst oder eine Beratungsstelle eingereicht werden. Wenn Sie nicht im Kanton St.Gallen wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an den SRK-Kantonalverband in Ihrem Wohnkanton.
Gesuche können ausschliesslich über unser Gesuchformular eingereicht werden.