Expertentipps unserer Mitarbeitenden

Wie sorge ich dafür, dass mein Erbe nach meinem Willen verteilt wird?

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrem Erbe passieren soll? Unsere Fundraising-Expertin, Daniela Rempfler, gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie dafür sorgen können, dass Ihr letzter Wille geregelt ist.

Wann soll ich mein Testament verfassen?

Der richtige Zeitpunkt ist immer dann, wenn man sicherstellen möchte, dass die eigenen Werte und Wünsche respektiert werden – oder wenn sich im Leben etwas verändert.  Ein Testament ist nicht nur etwas für ältere oder kranke Menschen. Durch ein Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird, wie Sie es möchten, und zum Beispiel auch Ihre Konkubinatspartnerin oder Ihr Konkubinatspartner berücksichtigt wird. 

Warum soll ich ein Testament verfassen?

Auch wenn die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz auf den ersten Blick klar geregelt ist, lohnt es sich, ein Testament zu machen. Nehmen wir an, dass Sie verheiratet sind und Kinder haben. Ohne Testament vererben Sie gemäss dem Gesetz nach der güterrechtlichen Teilung (während der Ehe erworbenen Vermögens) die Hälfte Ihres gesamten Nachlasses an Ihre Ehefrau/Ihren Ehemann und die andere Hälfte an Ihre Kinder. Es gibt viele Gründe, warum dies nicht Ihrem Willen entspricht. Vielleicht möchten Sie, dass Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann weiterhin in der gemeinsamen Liegenschaft wohnen kann? Oder Sie möchten auch Ihrem Patenkind oder einer gemeinnützigen Organisation wie dem SRK Kanton St. Gallen einen Betrag zukommen lassen. Um all dies zu regeln, benötigen Sie ein Testament. Für Ihre Kinder und Ihre Ehefrau/Ihren Ehemann gibt es jedoch einen gesetzlichen Pflichtteil. 

Was bedeutet der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der Anteil am Nachlass, den bestimmten Personen vom Gesetz her zusteht. Pflichtteilsgeschützt sind insbesondere:

  • Nachkommen (Kinder)
  • Ehepartner oder eingetragene Partner

Werden die pflichtteilgeschützten Personen in Ihrem Testament nicht berücksichtigt, können sie dieses anfechten. In einem solchen Fall spricht das Gericht den Betroffenen ihren gesetzlichen Pflichtteil zu.

Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Erbrecht. Was sind die wichtigsten Änderungen?

Das revidierte Schweizer Erbrecht bringt vor allem mehr Freiheit in Ihrer Nachlassplanung. Neu können Sie über die Hälfte Ihres Nachlasses frei verfügen, weil die Pflichtteile verkleinert wurden. So können mehr Menschen oder Organisationen über die freie Quote berücksichtigt werden. Die freie Quote ist der Teil Ihres Nachlasses, über den Sie vollständig frei verfügen können, weil er nicht durch die gesetzlichen Pflichtteile geschützt ist.

Ich habe keine direkten Erben und besitze kein grosses Vermögen. Warum sollte ich trotzdem ein Testament machen? 

Ohne Testament erben unter Umständen der Staat oder entfernte Verwandte. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass wirklich so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen. Wenn Sie keine pflichtteilsgeschützten Erben haben, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei verfügen. Schon eine kleine Zuwendung kann viel bewirken oder jemandem grosse Freude bereiten. 

Übrigens können Sie auch bei Ihrer Lebensversicherung und Ihrer Säule 3b festlegen, wer im Todesfall begünstigt werden soll. Diese Versicherungen gehören jedoch nicht zum Nachlass – das heisst, Sie können die Begünstigten nicht in Ihrem Testament bestimmen. Die Zuteilung muss immer direkt bei der Bank oder Versicherung festgelegt werden. Bei Ihrer Säule 3a gelten eigene gesetzliche Vorgaben. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter.

Wie erstelle ich mein Testament?

Wenn Sie Ihr Testament selber erstellen möchten, ist es wichtig, dass Sie dieses vollständig handschriftlich verfassen. Datum und Ihre Unterschrift sind ebenfalls zwingend notwendig. Ich empfehle Ihnen, unseren kostenlosen Ratgeber «Erbschaften und Legate» zu bestellen. Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Mustervorlage von einem Testament. 

Sie können Ihr Testament auch bei einem Notar oder Anwalt verfassen lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei komplexen Familienverhältnissen oder wenn Sie verschiedene Liegenschaften und grössere Vermögenswerte besitzen.

Wie genau kann ich das SRK Kanton St. Gallen in meinem Testament berücksichtigen?

Sie können das SRK Kanton St. Gallen mit einem festen Betrag berücksichtigen (Legat). Sie können das SRK Kanton St. Gallen aber auch als Erbin mit einem prozentualen Anteil Ihres Nachlasses einsetzen. 

Da das Schweizerische Rote Kreuz eine nationale Organisation mit kantonalen Verbänden ist, sollten Sie in Ihrem Testament genau festhalten, dass Ihre Zuwendung an das SRK Kanton St. Gallen, Marktplatz 24, 9004 St. Gallen gehen soll. So stellen Sie sicher, dass Ihr Legat oder Erbe direkt hier in der Region wirksam wird.

Ich habe mein Testament bereits geschrieben. Nun möchte ich nachträglich das SRK Kanton St. Gallen berücksichtigen. Wie mache ich das?

Sie können Ihr bestehendes Testament durch einen Nachtrag ergänzen. Der Nachtrag muss ebenfalls handschriftlich und klar formuliert sein sowie mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen werden. 

Möchten Sie gleich mehrere Anpassungen vornehmen? Entsprechen die Formulierungen nach dem revidiertem Erbgesetz nicht mehr Ihrem Willen? Dann empfehlen wir Ihnen, das Testament eigenhändig neu zu schreiben. Wichtig ist hier, dass Sie auf dem neuen Testament gleich zu Beginn vermerken, dass Sie sämtliche früheren Testamente widerrufen. 

Damit Ihre Zuwendung richtig zugeordnet wird, muss auch in diesem Fall im Testament ausdrücklich das SRK Kanton St. Gallen genannt sein. Die Bezeichnung «SRK» allein genügt nicht, wenn Ihre Unterstützung gezielt im Kanton St. Gallen eingesetzt werden soll.

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen rund um Testament, Erbschaft oder eine mögliche Berücksichtigung des SRK Kanton St. Gallen können Sie sich jederzeit vertraulich und unverbindlich an mich wenden.

Daniela Rempfler 
Nachlass- und Institutionelles Fundraising
daniela.rempfler@srk-sg.ch