Zuweisungen infolge Anordnungsmodell ab 1. Januar 2023
Zuweisung/Anordnung
Die Zuweisung der Patientin, des Patienten an die Fachpsychiaterin/den Fachpsychiater der Gravita SRK erfolgt durch:
- Hausärztin/Hausarzt oder
- behandelnder Ärztin/Arzt
Der Fachpsychiater, die Fachpsychiaterin der Gravita SRK wird aufgrund der Komplexität der Patientendiagnose die Anordnung erstellen.
Ablauf und Zuweisung
- Zuweisung mittels Zuweisungsformular
- Aufgebot zum fachpsychiatrischen Abklärungsgespräch
- fachpsychiatrisches Abklärungsgespräch mit Bericht und Behandlungsempfehlung
- bei vorliegender Indikation für eine Behandlung in der Gravita SRK einreichen der Kostengesuche
- Vereinbarung des Eintrittstermins
Ausschlusskriterien
- akute Selbst- oder Fremdgefährdung
- nicht steuerbare Suchterkrankung
- Alter unter 18 Jahre
- Ablehnung Kostengesuch