Wir bitten sie, sich für ein persönliches Gespräch unbedingt zuerst telefonisch 071 227 99 66 oder via Mail beratung@srk-sg.ch zu melden und einen Termin zu vereinbaren. Falls dies nicht möglich sein sollte, gibt es am Dienstag- und Donnerstagvormittag von 8.30 bis 11.30 Uhr eine offene Sprechstunde.
Mit der Einzelhilfe leisten wir einmalige finanzielle Unterstützung für medizinisch bedingte Kosten an bedürftige Personen und Familien im Kanton St.Gallen. Vorausgesetzt wird, dass die Notsituation durch ein gesundheitliches Problem ausgelöst wurde.

Das Schweizerische Rote Kreuz unterstützt Menschen in Notsituation.
Wer kann Einzelhilfe beantragen?
- Einzelpersonen und Familien in finanziell bescheidenen Verhältnissen (tiefes Einkommen und begrenztes Vermögen)
- wohnhaft im Kanton St.Gallen
- aufgrund eines gesundheitlichen Problems in finanzielle Notlage geraten
- als einmalige Überbrückungshilfe
- sofern keine andere Institution oder Organisation die Kosten übernimmt
Mit welcher Unterstützung kann gerechnet werden?
- Finanzieller Beitrag von max. CHF 500.- pro Gesuch und Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Betrag auf CHF 1'000.- erhöht werden.
- Vergünstigungen der Rotkreuz-Dienstleistungen wie Beitrag an Abonnement Notrufgerät, Kosten Fahrdienst oder Angebot aus dem Bildungsprogramm.
- Unterstützung in Form von Einkaufsgutscheinen für Lebensmittel oder zum Bezug von Kleidern und Haushaltsgegenständen im Rotkreuz-Laden.
Wie kann ich Einzelhilfe beantragen?
Um Einzelhilfe zu beantragen muss ein Gesuch mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Mietvertrag mit Miete und Nebenkosten
- Einkommensnachweis vom Arbeitgeber (z.B. Lohnausweis) von allen Personen, die im gleichen Haushalt leben
- weitere Einkünfte (z,B. Alimente, IV-Renten) müssen deklariert werden (IV-/EL-Verfügungen beilegen)
- aktuelle Steuererklärung
- Aufstellung über Krankenkassenprämien und eventuelle Prämienverbilligungen
- Abzahlungsverträge
Wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus mit der beim SRK zuständigen Person in Verbindung zu setzen, um zu klären ob die Einreichung eines Gesuchs Sinn macht.
Was kostet das Beantragen einer Einzelhilfe?
Alle Dienstleistungen im Rahmen der Einzelhilfe (Information, Beratung, finanzielle Unterstützung) sind kostenlos.
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St.Gallen
Einzelhilfe
Marktplatz 24
Postfach 559
9004 St.Gallen
Schweiz
Erreichbar Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.30 Uhr
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