Wir bitten sie, sich für ein persönliches Gespräch unbedingt zuerst telefonisch oder via Mail zu melden.

- Einzelpersonen und Familien in finanziell bescheidenen Verhältnissen (tiefes Einkommen und begrenztes Vermögen)
- wohnhaft im Kanton St.Gallen
- aufgrund eines gesundheitlichen Problems in finanzielle Notlage geraten
- als einmalige Überbrückungshilfe
- sofern keine andere Institution oder Organisation die Kosten übernimmt
- Finanzieller Beitrag von max. CHF 500.- pro Gesuch und Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann der Betrag auf CHF 1'000.- erhöht werden.
- Vergünstigungen der Rotkreuz-Dienstleistungen wie Beitrag an Abonnement Notrufgerät, Kosten Fahrdienst oder Angebot aus dem Bildungsprogramm.
- Unterstützung in Form von Einkaufsgutscheinen für Lebensmittel oder zum Bezug von Kleidern und Haushaltsgegenständen im Rotkreuz-Laden.
Um Einzelhilfe zu beantragen muss ein Gesuch mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Mietvertrag mit Miete und Nebenkosten
- Einkommensnachweis vom Arbeitgeber (z.B. Lohnausweis) von allen Personen, die im gleichen Haushalt leben
- weitere Einkünfte (z,B. Alimente, IV-Renten) müssen deklariert werden (IV-/EL-Verfügungen beilegen)
- aktuelle Steuererklärung
- Aufstellung über Krankenkassenprämien und eventuelle Prämienverbilligungen
- Abzahlungsverträge
Wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus mit der beim SRK zuständigen Person in Verbindung zu setzen, um zu klären ob die Einreichung eines Gesuchs Sinn macht.
Alle Dienstleistungen im Rahmen der Einzelhilfe (Information, Beratung, finanzielle Unterstützung) sind kostenlos.
Die Spendengelder aus dem COVID-19 Fonds der Glückskette sind aufgebracht und wir können deswegen leider keine Gesuche für finanzielle Soforthilfe mehr entgegennehmen. Wenn Sie längerfristige finanzielle Unterstützung benötigen wegen den Massnahmen gegen die COVID-19 Pandemie, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu melden.
Siehe dazu hier die entsprechende Medienmitteilung.
Marktplatz 24
Postfach 559
9004 St.Gallen
Schweiz