Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Jede urteilsfähige Person kann für sich eine Patientenverfügung erstellen. Dort wird schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung macht Ihren Willen ersichtlich und ist rechtlich verbindlich. Sie dient den medizinischen Fachpersonen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Mit den vertretungsberechtigten Personen bestimmen Sie, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht entscheiden können.
Warum ist eine Beratung zur Patientenverfügung sinnvoll?
Die Erstellung einer Patientenverfügung ist anspruchsvoll. Dabei geht es um ethische und existentielle Themen und wichtige Fragen um Leben und Tod. Im Beratungsgespräch mit einer unserer Fachpersonen können Sie sich Gedanken zu Ihren Bedürfnissen machen, Ihre Fragen klären und ihre eigene Patientenverfügung erstellen.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Beim SRK Kanton St.Gallen können Sie eine Beratung zur Patientenverfügung mit unserer medizinisch geschulten Fachperson durchführen. Melden Sie sich unter 071 227 99 66 oder info@srk-sg.ch für eine Terminvereinbarung und zur Tarifauskunft.
Vorsorgemappe SRK
Die Vorsorgemappe SRK bietet zusätzliche Hilfestellung, um vorausblickend planen zu können. Der Inhalt setzt sich wie folgt zusammen
- Wegleitung zur Erstellung der Patientenverfügung SRK
- Vorlage Patientenverfügung SRK
- Informationen und Muster Vorsorgeauftrag
- Informationen und Fragebogen zu den Anordnungen im Todesfall
- Informationen und Muster Testament
Bestellung der Vorsorgemappe SRK
Die Vorsorgemappe SRK kann für CHF 22.- (exkl. Porto) über 071 227 99 66 oder info@srk-sg.ch bestellt werden.
Falls Sie eine individuelle Beratung zur Vorsorgemappe SRK wünschen, können wir Ihnen geeignete Adressen vermitteln. Nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf.